2. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Zentralörtliche Entwicklung Am Kreisel“, Ortsteil Oestinghausen

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 30.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB der 2. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Zentralörtliche Entwicklung am Kreisel“, Ortsteil Oestinghausen, beschlossen.

Ziel und Zweck der Planänderung ist es, auf dem Grundstück (Gemarkung Oestinghausen, Flur 5, Flurstück 624) ein Büro und Stellplätze für ein Taxiunternehmen im Erdgeschoss, gewerbliche Flächen im Erdgeschoss sowie jeweils zwei Mietwohnungen im Ober- und Staffelgeschoss zu ermöglichen.

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (jana.wulf@lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

Die erstellten Verfahrensunterlagen können nachstehend eingesehen werden: