Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 12.09.2024 bis einschl. 14.10.2024
Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Lippborg, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hülst“, Ortsteil Lippborg, beschlossen.
Ziel und Zweck der Planaufstellungen ist es, in dem etwa 0,85 ha großen Geltungsbereich (Gemarkung Lippborg, Flur 37, Flurstücke 313, 314 tlw., 315 tlw., 316, 319 tlw., 266 tlw., 267, 300, 301 sowie Flur 39, Flurstücke 40, 152, 297, 298) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen.
Im Rahmen des planunsgrechtlichen Verfahrens findet die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.09.2024 bis einschließlich 14.10.2024 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede@lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.