55. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lippetal sowie Bebauungsplan Nr. 17 „Hülst“, Ortsteil Lippborg

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Lippborg, sowie des Bebauungsplans Nr. 17 „Hülst“, Ortsteil Lippborg, beschlossen.

Ziel und Zweck ist es, in dem etwa 0,85 ha großen Geltungsbereich (Gemarkung Lippborg, Flur 37, Flurstücke 313, 316, 318, 319 tlw., 266 tlw., 267, 300, 301 sowie Flur 39, Flurstücke 40, 152, 297, 298) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen.

Im Rahmen des planunsgrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (jana.wulf@lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

Die erstellen Verfahrensunterlagen können nachstehend eingesehen werden: