56. Änderungs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lippetal sowie Bebauungsplan Nr. 27 „Westermersch“, Ortsteil Herzfeld

Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 25.03.2024 bis einschl. 30.04.2024

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Herzfeld, sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Westermersch“, Ortsteil Herzfeld, beschlossen.

Ziel und Zweck der Planaufstellungen ist es, in dem etwa 2,1 ha großen Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen. Die Fläche befindet sich südwestlich des Ortsteils Herzfeld und südlich der Straße Auf dem Büld und wird aktuell wird vorwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Im Rahmen des planunsgrechtlichen Verfahrens findet die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede@lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

Die erstellen Verfahrensunterlagen können nachstehend eingesehen werden: