46. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER GEMEINDE LIPPETAL SOWIE Aufstellung BEBAUUNGSPLAN NR. 28 „Einzelhandelsstandort Raiffeisen Vital“, ORTSTEIL HERZFELD

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 13.12.2024 bis einschl. 17.01.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lippetal, Ortsteil Herzfeld sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Einzelhandelsstandort Raiffeisen Vital“ durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planaufstellungen ist es, im Geltungsbereich des Grundstücks Gemarkung Herzfeld, Flur 26, Flurstück 618 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Einzelhandelsstandortes der Raiffeisen Vital eG zu schaffen.

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede@lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.