Offenlage gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 02.09.2024 bis einschl. 04.10.2024
Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 die Offenlage der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Herzfeld, sowie des Bebauungsplans Nr. 27 „Westermersch“, Ortsteil Herzfeld, beschlossen.
Ziel und Zweck der Planaufstellungen ist es, in dem etwa 2,2 ha großen Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen. Die Fläche befindet sich südwestlich des Ortsteils Herzfeld und südlich der Straße Auf dem Büld und wird aktuell wird vorwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Im Rahmen des planunsgrechtlichen Verfahrens findet die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede@lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.
Die erstellten Verfahrensunterlagen können nachstehend eingesehen werden:
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