Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 09.07.2024 bis einschl. 07.08.2024
Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Herzfeld, sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Einzelhandelsstandort Raiffeisen Vital“, Ortsteil Herzfeld, beschlossen. Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Lippetal in seiner Sitzung am 24.06.2024 auf Grundlage der dort vorgestellten Plankonzeption beschlossen, die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planaufstellungen ist es, im Geltungsbereich des Grundstücks Gemarkung Herzfeld, Flur 26, Flurstück 618 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Einzelhandelsstandortes der Raiffeisen Vital eG zu schaffen.
Im Rahmen des planunsgrechtlichen Verfahrens findet die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.07.2024 bis einschließlich 07.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede@lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.